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09.07.2012 - Rauchmelderpflicht in RLP

Ab 12. Juli gilt die Rauchmelderpflicht in RLP

Ab 12. Juli 2012 gilt in allen Wohnungen in Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht.

 

Hier eine kurze Übersicht über Informationen aus den lokalen Zeitungen:

Quelle: RP-Kreis-Kurier / 2012-02 / 26.Mai 2012 / Seite 18 / Kreisverwaltung Ludwigshafen

 

 

In der Rheinpfalz erschien folgender Artikel

Kleine Lebensretter

Fragen und Antworten: Ab Donnerstag müssen in allen privaten Wohnbauten Rauchmelder hängen

Mainz (swz). Ab dieser Woche müssen in Rheinland-Pfalz endgültig alle privaten Wohnräume mit lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein: Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz 2003 die Pflicht eingeführt, in Neubauten Rauchmelder zu installieren. 2007 beschloss dann der Landtag, diese Auflage auch auf Altbauten auszuweiten. Die Übergangsfrist von fünf Jahren zur Nachrüstung läuft jetzt aus. Ab 12. Juli gilt die Rauchmelder-Pflicht.

„Bei den meisten Bränden sind gar nicht die Flammen die Hauptgefahr, sondern der hochgiftige Brandrauch; schon wenige Atemzüge in einem von Brandrauch gefüllten Raum führen zum Tode", erklärt der Präsident des Landesfeuerwehrverbands, Otto Fürst. Rauchmelder würden hier in fast jedem Fall das Schlimmste verhindern, denn so manche schlafende Bewohner würden noch rechtzeitig geweckt, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen.

Hier sind die wichtigsten Daten und Fakten zum Thema Rauchmelder-Pflicht.

Wer ist zuständig?

Bauherren, Haus- und Wohnungseigentümer sind für Einbau und Wartung der Rauchmelder verantwortlich. Vermieter haften nach Angaben der Verbraucherberatung Rheinland-Pfalz gegenüber ihren Mietern, wenn sie in den Wohnungen keine Rauchwarnmelder installiert haben. Die Mieter ihrerseits sollten die Rauchmelder in funktionsfähigem Zustand lassen. Denn andernfalls können nach einem Brand Schadensersatzforderungen seitens des Vermieters drohen.

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

Laut Landesbauordnung müssen Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern angebracht werden, sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen. Rauchwarnmelder sind nach dieser Vorschrift immer an der Decke in der Raummitte zu montieren, mindestens jedoch 50 Zentimeter von Wänden und Einrichtungsgegenständen entfernt. Ein Rauchmelder pro Raum reicht bei Räumen bis zu 60 Quadratmeter aus.

Welche Geräte sind zugelassen?

Es gibt batteriebetriebene Rauchwarnmelder und solche zum Anschluss ans Stromnetz. Beide Typen sind zugelassen, sofern sie der Deutschen Industrienorm DIN 14604 entsprechen. Der akustische Alarm wird jeweils am Gerät ausgelöst. Für Schwerhörige bieten sich optische Melder oder Vibrationsmelder an.

Wie ist das mit dem Versicherungsschutz?

Kann der Versicherte einer Wohngebäude- und Hausratsversicherung nicht nachweisen, dass er die notwendige Anzahl an Rauchmeldern installiert hat und jährlich gewartet hat, handelt er grob fahrlässig. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung beträchtlich kürzen.

Wer kontrolliert, ob die neue Vorschrift eingehalten wird?

Während in Neubauten der Einbau von Rauchmeldern durch die Bauabnahme kontrolliert wird, legt die Landesbauordnung nicht fest, wer die Ausstattung bestehender Wohnungen überprüfen soll. Der Landesfeuerwehrverband hatte die Schornsteinfeger als Kontrollinstanz vorgeschlagen. Das lehnte das Land aber ab. Deshalb fehlt es an einer direkten Kontrolle. Da aber Eigentümer und Vermieter, die auf Rauchmelder verzichten, im Schadensfall den Versicherungsschutz riskieren, besteht eine indirekte Kontrolle durch die Versicherungen.

Wo kann man sich informieren?

Der Landesfeuerwehrverband richtet am 12. Juli ein Expertentelefon zum Thema „Rauchwarnmelder - Pflicht in jeder Wohnung” ein. Von 10 bis 16 Uhr sind an diesem Tag unter der Nummer 0261/9743430 zu erreichen: Michael Klein, Geschäftsführer Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz, Wolfgang Tyttlik, Referatsleiter Brandschutzerziehung Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz, Andreas Berger, Geschäftsstellenleiter der Versicherungskammer Bayern in Ludwigshafen, Daniel Schoonen von der Abteilung Schadenverhütung der Provinzial Rheinland-Versicherung, Gerhold Brill, Schadenverhütungsexperte der Sparkassenversicherung und Florian Schulte, Berufsfeuerwehr Koblenz.

 

Auch die Bauberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beantwortet Fragen zum Thema Rauchmelder: 01805/60756020, dienstags 14 bis 18 Uhr und donnerstags 10 bis 13 Uhr (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz.

Internet: www.rauchmelder-lebensretter.de , www.vdiv-rps.de , rauchmelderpflicht.net /

 

(Quellen: Landesfeuerwehrverband, Verbraucherzentrale, Landesbauordnung) Kommentar

 

Quelle: Verlag: DIE RHEINPFALZ, Publikation: Frankenthaler Zeitung, Ausgabe: Nr.157, Datum: Montag, den 09. Juli 2012, Seite: Nr.7


 
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