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01.04.2008 - Rheinpfalz - Ölspureinsätze

01.04.2008 - Rheinpfalz - Ölspureinsätze

Zum Thema "Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr bei Ölspuren" erschien am 01.04.2008 folgender interessante Artikel in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz":

 

 

Freiwillige Feuerwehr soll nicht mehr ausrücken

Warum die klassische Ölspur Gemeinden, Polizei und den Landesbetrieb Mobilität ins Schleudern bringt

MAINZ (ahb). Müssen künftig die Anlieger zahlen, wenn eine Straße im Ort durch eine Ölspur verschmutzt ist und sich der Verursacher nicht feststellen lässt? Und muss außerorts der Landesbetrieb Mobilität dann seine Straßenmeisterei in Gang setzen? Die Freiwillige Feuerwehr ist auf jeden Fall nicht zuständig für das, was über eine erste Gefahrenabwehr hinausgeht - sagt das rheinland-pfälzische Innenministerium. Die Ölspur bewegt Rheinland-Pfalz. Gewartet wird auf Urteile des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz, die Licht ins Dunkel bringen sollen.

Bislang war alles ziemlich einfach, aber offenbar nicht gesetzmäßig: Eine Ölspur wurde bei der Polizei oder gleich bei der Feuerwehr gemeldet, so nach einem Unfall oder einer Autopanne. Die örtlich zuständige Feuerwehr rückte aus, traf erste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, sicherte den Verkehr und band die Ölspur meist nicht nur ab, sondern beseitigte sie auch im Sinn einer Endreinigung. Dann wurde der Verkehr durch Polizei oder Landesbetrieb Mobilität wieder freigegeben. War der Verursacher der Ölspur bekannt, rechnete die Verbandsgemeindeverwaltung für den Feuerwehreinsatz mit dessen Versicherung ab.

Jetzt aber steht die Frage im Raum, wer für diese Aufgabe eigentlich zuständig ist. Zumindest erstinstanzlich beantwortet hat sie das Verwaltungsgericht Mainz im Zusammenhang mit einer Klage des Landesbetriebs Mobilität gegen die rheinhessische Verbandsgemeinde Monsheim. Gestritten wurde um Kostenersatzansprüche der Verbandsgemeinde an den Landesbetrieb für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr innerorts wie außerorts, auch zur Ölspurbeseitigung.

Gericht: Gesetzesgrundlage fehlt

Für das Mainzer Gericht sind die Feuerwehren nicht zuständig, das Urteil erging im Oktober 2007. Ähnlich hatten es die Kollegen in Neustadt schon im August 2007 gesehen, ein Fall, der bereits übermorgen in zweiter Instanz verhandelt wird. Die Zuständigkeit wurde jeweils verneint, weil den Wehren gemäß Landesbrandschutz- und Katastrophenschutzgesetz nur besondere Dinge obliegen - wie Menschenrettung oder technische Hilfe zur Verhinderung größerer Schäden. Ausnahme ist die akute Gefahrenabwehr. Auch die vorläufige Sicherung des Verkehrs ist demnach Sache der Polizei - auch hier aber sieht die Praxis anders aus. Alle normalen Dinge wie eben die richtige Säuberung verunreinigter Straßen ist in anderen Gesetzen geregelt und damit für das Verwaltungsgericht Mainz auch in anderer Zuständigkeit: beim Landesbetrieb, der sich als Straßenbaulastträger um die Ölspur außerorts wegen der Verkehrssicherungspflicht kümmern muss, und bei den Kommunen wegen der polizeilichen Straßenreinigungspflicht innerorts. Schon 1997 hatte der Bundesgerichtshof in diesem Sinn entschieden.

Dass innerorts sich letztlich die Straßenanlieger um die Ölspur kümmern müssen, hat das Mainzer Gericht klar verneint. Zwar ist es so, dass die meisten Kommunen über ihre Straßenreinigungssatzung die Anlieger dazu verpflichten, die Straße sauber zu halten. Die Kommunen seien aber nicht verpflichtet, die ganze Straßenreinigung zu übertragen, so das Gericht.

Gegen das Mainzer Urteil hat der Landesbetrieb Berufung beantragt, wobei es ihm um die Ausklammerung der Feuerwehr geht - er sieht sie durch die allgemeine Gefahrenabwehr gemäß Landesbrandschutz- und Katastrophenschutzgesetz durchaus in der Pflicht. Zumal der Landesbetrieb beispielsweise nächtliche Einsätze in der Fläche gar nicht in ausreichend kurzer Zeit leisten könne. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen und will noch vor den Sommerferien verhandeln.

Warnung aus Mainz

Im November 2007 dann warnte das Innenministerium die Kommunen davor, bei diesen Aufgaben weiter auf die Freiwillige Feuerwehr zu setzen und machte haftungsrechtliche Bedenken geltend - da die Wehren weder zuständig, noch den neuesten Anforderungen entsprechend ausgebildet seien. Schlimmste Folge sei ein Organisationsverschulden, was heißt, dass Fehler zivil- und strafrechtlich verfolgt werden können. Bereits seit 1985 würden die Kommunen darauf hingewiesen, dass die endgültige Straßenreinigung nicht Sache der Wehren sei, so das Ministerium. Auch dort wird das OVG-Urteil mit Spannung erwartet und nicht ausgeschlossen, dass der Landesgesetzgeber aufgefordert wird, die Regelungen zu konkretisieren.

Kommunen, Polizei, Landesbetrieb - sie alle kommen bis dahin wegen der Ölspur ins Schleudern. Vielerorts erledigt nach wie vor die Feuerwehr die ganze Arbeit, schätzt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Viele seiner Mitglieder seien in Sorge, was Kompetenz und Kosten betrifft. Sie zu beraten sei schwierig, zumal sich auch Innen- und Verkehrsministerium nicht einig seien. Das erschwere selbst einen vorläufigen Kompromiss, so der Verband. Das könnte sich ändern: Dem Landesbetrieb zufolge soll es in den nächsten Tagen ein Gespräch zwischen allen Beteiligten geben, Experten aus der Praxis inklusive.

Kaiserslauterer Initiative

Auch die Pfalz ist ein gutes Beispiel für die Gemengelage. In der Verbandsgemeinde Kusel beispielsweise haben die Gemeinden und die Stadt Kusel bereits eine private Firma mit der Ölspurbeseitigung beauftragt. Der Kreis Kaiserslautern hat die Rettungsleitstelle bei der städtischen Berufsfeuerwehr Kaiserslautern angewiesen, die Freiwilligen Wehren nicht mehr zu alarmieren - bislang Theorie. Parallel dazu bittet die Kreisgruppe Kaiserslautern des Gemeinde- und Städtebunds das Innenministerium, sich des Problems auf Landesebene anzunehmen.

Aus Sicht der Kreisgruppe wäre eine Zweckvereinbarung zwischen allen Aufgabenträgern sinnvoll - aus finanziellen wie aus praktischen Gründen. Ziel sollte ein die Kommunen übergreifender Bereitschaftsdienst sein, in dem Straßen- und Autobahnmeistereien sowie Bauhöfe oder Berufsfeuerwehren zusammenarbeiten. Dass der Kreisgruppe das Problem auf den Nägeln brennt, zeigt ein Ortstermin am 7. April: Im Gespräch mit Polizei, Landesbetrieb und Innenministerium soll eine Übergangslösung gefunden werden.

 

Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Frankenthaler Zeitung
Ausgabe: Nr.76
Datum: Dienstag, den 01. April 2008
Seite: Nr.14
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