Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen sind alle unaufschiebbaren lebensrettenden medizinischen Maßnahmen, die notwendig sind, um den Zustand des Verletzten soweit zu stabilisieren, daß sich dieser Zustand bis zur Befreiung des Verletzten nicht weiter verschlechtert. Der Feuerwehrmann kann folgende lebenserhaltende Maßnahmen durchführen: Schockbekämpfung, Stillen von lebensbedrohlichen Blutungen, Widerherstellen oder Unterstützung der Atemfunktion, Herz-Lugen-Wiederbelebung